Ihre Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen

 

Als Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung kann ich die Psychotherapie über Ihre Versicherungskarte der Krankenkasse abrechnen. Zum Aufbau der therapeutischen Beziehung einerseits und zur Diagnostik andererseits erfolgen bis zu max. 3 sogenannte Sprechstunden und danach 2 probatorische Stunden. Nach Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung erfolgt die Antragsstellung, wonach eine Kurzzeittherapie von 12 Stunden, danach nochmals eine Verlängerung von 12 Stunden beantragt werden kann. Danach ist gegebenenfalls nochmals eine Verlängerung möglich.

 

 

Private Krankenversicherungen

Ebenso behandle ich privat Versicherte bzw. Beihilfeberechtigte. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da nicht alle privaten Krankenkassen Psychotherapie in ihrem Leistungsspektrum haben, ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren.

 

Selbstzahler

Sollten Sie sich entscheiden, die Kosten für Psychotherapie selbst zu tragen (das kann u.U. sinnvoll sein, wenn Sie planen, z.B. eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abzuschließen), so ist dies ebenso möglich. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Einheitlichen Bemessungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenkassen.